WICHTIGE FRAGEN ZUR DSGVO

Ab Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Viele Webseitenbetreiber und Kunden fragen uns: Wie setze ich die Vorgaben der neuen DSGVO ohne großes Budget pünktlich und vollständig bis zum Mai 2018 um? Drohen wirklich neue Abmahnwellen und bis zu 20 Mio. Euro Bußgelder?

Die zahlreichen Änderungen, die die DSGVO mit sich bringt, treffen fast jeden Unternehmer, der im Internet präsent ist. Kleine Webseiten ebenso wie große Online Shops. In fast allen Bereichen des Datenschutzrechts gibt es Neuregelungen. Einige sind einfach umzusetzen, andere sind hingegen sehr komplex.

Unternehmer haben zur Datenschutzgrundverordnung zahllose Fragen. Die Top 10 der häufigsten Fragen zur DSGVO sind:

1. Datenschutzerklärung

Benötigt jede Webseite eine neue Datenschutzerklärung? Wie kann ich eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung ohne großen Aufwand erstellen?

2. Verfahrensverzeichnis

Wer benötigt ein Verfahrensverzeichnis? Welche Inhalte (z. B.: Prozesse auf meiner Webseite) gehören hinein?

3. Cookies und Tracking

Was ändert sich im Hinblick auf Cookies? Kann ich Tracking Tools wie Google-Analytics weiterhin nutzen?

4. Newsletter und Einwilligungen

Kann ich Newsletter weiterhin an Altkunden versenden? Wann sind alte Einwilligungen weiter wirksam? Was ist mit neuen Newsletter-Aktionen oder Preisausschreiben?

5. Datenschutzbeauftragter

Wer benötigt in Zukunft einen Datenschutzbeauftragten? Kann die Position intern besetzt werden? Welche Qualifikationen muss der Datenschutzbeauftragte haben?

6. Mitarbeiterdaten

Welche Änderungen beim Umgang mit Mitarbeiterdaten gibt es? Gibt es Auswirkungen auf Arbeitsverträge?

7. Auftragsdatenverarbeitung

Mit wem muss ein ADV-Vertrag geschlossen werden? Was ändert sich am Inhalt der ADV-Verträge? Woher erhalte ich Muster für meine ADV-Verträge?

8. Datenschutz bei Minderjährigen

Welche Neuregelungen gibt es, wenn Zielgruppe Kinder und Jugendliche sind? Wie setze ich diese Bestimmungen um?

9. Einsichtsrecht und Meldepflicht

Welche Datenschutzbestimmungen müssen auf Verlangen wem vorgelegt werden? Wann müssen bei Datenpannen die Betroffenen und Aufsichtsbehörden informiert werden?

10. Bußgelder und Abmahnungen

Können Datenschutzverstöße abgemahnt werden? Drohen bei Verstößen künftig wirklich Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro?

Gern unterstützen wir Sie bei der DSGVOkonformen Gestaltung Ihrer Webseite bis zum Mai 2018 und helfen Ihnen dabei, teure Bußgelder zu vermeiden. Sprechen Sie uns bitte an.

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